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   BPatG, 12.10.2009 - 26 W (pat) 56/08   

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BPatG, 12.10.2009 - 26 W (pat) 56/08 (https://dejure.org/2009,27478)
BPatG, Entscheidung vom 12.10.2009 - 26 W (pat) 56/08 (https://dejure.org/2009,27478)
BPatG, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - 26 W (pat) 56/08 (https://dejure.org/2009,27478)
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  • BGH, 15.12.2005 - I ZB 33/04

    Porsche Boxster

    Auszug aus BPatG, 12.10.2009 - 26 W (pat) 56/08
    Dabei wird der Verkehr in einer bestimmten Formgestaltung nur dann einen Herkunftshinweis sehen, wenn er diese Form nicht einer konkreten anderen Funktion der Ware oder ganz allgemein dem Bemühen zuschreibt, ein ästhetisch ansprechendes Produkt zu schaffen (vgl. BGH GRUR 2004, 329, 330 -Käse in Blütenform; GRUR 2006, 679, 681 -Porsche Boxster).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 12.10.2009 - 26 W (pat) 56/08
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG besitzt eine Marke nur dann, wenn sie geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen, für die Schutz begehrt wird, als von einem bestimmten Unternehmen kommend zu kennzeichnen und diese Produkte und Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 806 -Philips).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

    Auszug aus BPatG, 12.10.2009 - 26 W (pat) 56/08
    Zwar darf die Prüfung bei dreidimensionalen Marken nicht strenger als bei den anderen Markenkategorien ausfallen (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 631, 633 -Dreidimensionale Tablettenform I; EuGH GRUR 2003, 514, 517 -Linde, Winwardu. Rado; EuGH a. a. O. -Philips, S. 807).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 12.10.2009 - 26 W (pat) 56/08
    Da aber davon auszugehen ist, dass der Verkehr in der Regel aus der Form der Ware oder aus der Verpackung gewöhnlich nicht auf die Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke schließen wird, besitzt eine solche Marke nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nur dann Unterscheidungskraft, wenn sie erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235 -Standbeutel; GRUR Int. 2006, 842, 844 -Form eines Bonbons II; GRUR Int. 2005, 135, 137 -Maglite; GRUR 2004, 428, 431 -Henkel) und deshalb vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher als Herkunftshinweis aufgenommen wird.
  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 38/00

    "Käse in Blütenform"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftsnachweis;

    Auszug aus BPatG, 12.10.2009 - 26 W (pat) 56/08
    Dabei wird der Verkehr in einer bestimmten Formgestaltung nur dann einen Herkunftshinweis sehen, wenn er diese Form nicht einer konkreten anderen Funktion der Ware oder ganz allgemein dem Bemühen zuschreibt, ein ästhetisch ansprechendes Produkt zu schaffen (vgl. BGH GRUR 2004, 329, 330 -Käse in Blütenform; GRUR 2006, 679, 681 -Porsche Boxster).
  • EuGH, 07.10.2004 - C-136/02

    Mag Instrument / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1

    Auszug aus BPatG, 12.10.2009 - 26 W (pat) 56/08
    Da aber davon auszugehen ist, dass der Verkehr in der Regel aus der Form der Ware oder aus der Verpackung gewöhnlich nicht auf die Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke schließen wird, besitzt eine solche Marke nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nur dann Unterscheidungskraft, wenn sie erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235 -Standbeutel; GRUR Int. 2006, 842, 844 -Form eines Bonbons II; GRUR Int. 2005, 135, 137 -Maglite; GRUR 2004, 428, 431 -Henkel) und deshalb vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher als Herkunftshinweis aufgenommen wird.
  • EuGH, 22.06.2006 - C-24/05

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE RECHTSMITTEL DER AUGUST STORCK KG GEGEN DIE URTEILE DES

    Auszug aus BPatG, 12.10.2009 - 26 W (pat) 56/08
    Da aber davon auszugehen ist, dass der Verkehr in der Regel aus der Form der Ware oder aus der Verpackung gewöhnlich nicht auf die Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke schließen wird, besitzt eine solche Marke nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nur dann Unterscheidungskraft, wenn sie erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235 -Standbeutel; GRUR Int. 2006, 842, 844 -Form eines Bonbons II; GRUR Int. 2005, 135, 137 -Maglite; GRUR 2004, 428, 431 -Henkel) und deshalb vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher als Herkunftshinweis aufgenommen wird.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

    Auszug aus BPatG, 12.10.2009 - 26 W (pat) 56/08
    Zwar darf die Prüfung bei dreidimensionalen Marken nicht strenger als bei den anderen Markenkategorien ausfallen (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 631, 633 -Dreidimensionale Tablettenform I; EuGH GRUR 2003, 514, 517 -Linde, Winwardu. Rado; EuGH a. a. O. -Philips, S. 807).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 12.10.2009 - 26 W (pat) 56/08
    Da aber davon auszugehen ist, dass der Verkehr in der Regel aus der Form der Ware oder aus der Verpackung gewöhnlich nicht auf die Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke schließen wird, besitzt eine solche Marke nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nur dann Unterscheidungskraft, wenn sie erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweicht (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235 -Standbeutel; GRUR Int. 2006, 842, 844 -Form eines Bonbons II; GRUR Int. 2005, 135, 137 -Maglite; GRUR 2004, 428, 431 -Henkel) und deshalb vom durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher als Herkunftshinweis aufgenommen wird.
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 12.10.2009 - 26 W (pat) 56/08
    Aber abgesehen davon, dass die Form eines Ringflaschenöffners bei Anmeldung der Streitmarke als solche unstreitig vorbekannt war, würde selbst die erstmalige Verwendung einer derartigen Form für sich allein noch nicht genügen, eine ausreichende Unterscheidungskraft zu begründen (vgl. BGH GRUR 2005, 578, 580 -LOKMAUS).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

  • OLG Hamburg, 12.11.2008 - 5 U 106/07

    Markenrechtsverletzung: Bindung des Verletzungsrichters an die Eintragung einer

  • BPatG, 21.09.2005 - 26 W (pat) 193/04
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